Bildungstage im BFD

Der BFD für Menschen über 27 Jahre ist eine Bildungs- und Orientierungszeit. Im Gesetz steht: Freiwillige* müssen in ihrem BFD an Bildungstagen teilnehmen. An mindestens 1 Bildungstag für jeden Monat, in dem sie einen BFD machen. Zum Beispiel: Bei 12 Monaten BFD muss ein*e Freiwillige*r zu insgesamt 12 Bildungstagen gehen. Der Träger bietet verschiedene Bildungstage an. Bei den Bildungstagen lernen sich die Freiwilligen* aus verschiedenen Einsatzstellen kennen. Sie beschäftigen sich mit verschiedenen Themen. Das sind zum Beispiel Themen aus Kultur und Politik. Die Freiwilligen* lernen Methoden und Techniken für die Tätigkeit in der Einsatzstelle.

Die Kosten für die Bildungstage übernimmt der Träger. Alle Bildungstage zählen als Arbeitszeit. Auch in einer Teilzeit-Tätigkeit finden diese Bildungstage in Vollzeit statt. An den Bildungstagen dürfen Freiwillige* keinen Urlaub nehmen.

Anmeldungen zu den Bildungstagen erfolgen über dieses Formular.

Externe Bildungstage

Neben den von uns angebotenen Bildungstagen, können Menschen im BFD27+ sich eigenständig Bildungstage suchen.

Voraussetzung dafür ist:

  • ein Bildungstag umfasst 6 Lern- oder Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
  • externe Bidungstage müssen im Vorfeld mit der zuständige Koordinatorin abgesprochen werden
  • eine Teilnahmebescheinigung und der Bericht zu externen Bildungstagen muss im Nachgang eingereicht werden

Angebote für externe Bildungstage finden Sie unter anderem bei der Akadmie der Kulturellen Bildung, beim Medienkompetenzzentrum Halle (Saale) oder bei Ihrer lokalen Volkshochschule (VHS).

Auvch Stiftungen, wie die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Heinrich-Böll-Stiftung, die Rosa-Luxemburg-Stiftung und andere bieten Bildungsveranstaltungen an. Für eine individuelle Planung wenden Sie sich an Ihre zuständige Koordinatorin.